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Stadt ist.

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Stadt ist.

Projects (DE)

Galgenbuck

Das Areal ist eine der letzten grossen Baulandreserven in der Stadt Baden. Für das Gebiet liegt eine zukunftsfähige Entwicklungsidee vor.

Projektinformationen

Federführung Phase Studienauftrag, Entwicklungsrichtplan, BNO- Teilrevision: STADT BADEN, Stadtentwicklung
Termine/Etappen 2008: Studienauftrag
2009: Städtebauliches Konzept
2013: Entwicklungsrichtplan Galgenbuck
2013: Beginn der Revision des kantonalen Richtplans
2019: Revision ERP in Vorbereitung Teilrevision Nutzungsplanung
2024: Start kooperatives Workshopverfahren Galgenbuck

Projektbeschrieb

Die Entwicklung des Gebietes Galgenbuck stützt sich auf eine langjährige Planung. Die ersten Ideen zur Entwicklung des Areals entstanden bereits 1967 im Rahmen des visionären Projektes "Rosinante" (Metron, Brugg) des neuen Stadtteils Dättwil. Diese Idee ist mittlerweile in den Grundzügen bis auf das Areal Galgenbuck umgesetzt worden. 2011 wurden mit dem ERP Galgenbuck die Entwicklungsziele für dieses Gebiet konkretisiert. Mit der vorliegenden Teilrevision der allgemeinen Nutzungsplanung wird die planungsrechtliche Grundlage zur Nutzung der Entwicklungsreserve geschaffen, d.h.:
Das Gebiet wird für die Siedlungsentwicklung der Stadt Baden und insbesondere des Stadtteils Dättwil vorbereitet. Die Ziele des Entwicklungsrichtplanes Galgenbuck werden grundeigentümerverbindlich in der Bau- und Nutzungsordnung festgesetzt. Für die nachfolgende Sondernutzungsplanung mit Landumlegung werden Anforderungen und Vorgaben formuliert.

Stand der Arbeiten

Am 23. September 2019 hat der Badener Stadtrat die Revision des Entwicklungsrichtplans Galgenbuck gutgeheissen. Im ERP wurden u.a. Anpassungen an das übergeordnete Recht (Raumplanungsgesetz und Baugesetz) vorgenommen, die maximale anrechenbare Geschossfläche um 15'000 m2 auf 100'000 m2 erhöht und die Erschliessung des Areals neu geregelt.
 
In Vorbereitung zur Teilrevision der Nutzungsplanung wurde der ERP 2019 revidiert und eine Mitwirkung durchgeführt. In den weiteren Verfahren konnte bis heute keine Einigkeit bezüglich Erschliessung des Galgenbucks gefunden werden.  Das Verfahren der Einzonung ist daher aktuell blockiert, da hierfür die vorherige Genehmigung des kantonalen Richtplanes durch den Bund nötig ist und zudem das kantonale Baugesetz an die Bundesrechtsgebung angepasst werden muss. Eine Voraussetzung zur Einzonung ist der Nachweis der Erschliessung nach § 46 BauV.  Aus fachlicher Perspektive stellt sich die Frage, ob die bald 20-jährige Planungen heute noch zukunftsfähig ist.

Stadt stösst kooperatives Workshopverfahren an

In Absprache mit dem Kanton startet die Stadt Baden nun ein kooperatives Workshopverfahren, die aktuell geltenden Inhalte des ERP zu überprüfen und eine zielführende Empfehlung für das weitere Vorgehen zu erlangen. Das Workshopverfahren ermöglicht eine Diskussion auf offenem Feld. Wir führen sie mit dem Ziel, um gemeinsam die richtigen Weichen für eine der letzten Siedlungsreserven stellen zu können. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Baden, von Baden Regio, des Kantons sowie Fachexpertinnen und Fachexperten soll nun interdisziplinär die Zukunftsfähigkeit des Entwicklungsrichtplans Galgenbuck getestet und ein Konsens für das weitere Vorgehen erwirkt werden. Der Prozess soll einen Planungssicherheit im Interesse aller schaffen.
 
Der Prozess, der den Direktbetroffenen am 6. April 2024 vorgestellt wurde, verfolgt das Ziel, bis anfangs 2025 Klarheit über die nächsten Schritte zu erhalten. Die Überprüfung des ERP läuft parallel mit der Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Baden.
 
Das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat mit der Medienmitteilung vom 27. März 2024 informiert, das gemeinsam mit der Stadt entwickelte Projekt für die Mellingerstrasse zu sistieren, bis Resultate aus den städtischen Planungsprozessen vorliegen.

Ergebnisse Mitwirkungsverfahren

Das Mitwirkungsverfahren ist abgeschlossen. Die Mitwirkung zeigt deutlich, dass gegen die Einzonung des Gebietes Galgenbuck Vorbehalte bestehen. Die städtebauliche Grundstruktur des neuen Quartiers ist jedoch grossmehrheitlich unbestritten. Mit dem vorgeschlagenen Verkehrskonzept kann der gesetzliche Nachweis der Erschliessung nicht erbracht werden. Auch bei den Mitwirkenden stösst das Erschliessungskonzept auf Ablehnung. Für die Kantonale Vorprüfung ist ein neues Erschliessungskonzept abgestimmt auf den Ausbau der übergeordneten Verkehrsinfrastruktur notwendig. Die nächsten Schritte sind in Zusammenarbeit mit den Kantonsbehörden eingeleitet.

Unterlagen zum Mitwirkungsverfahren
B1 BAD13_BNO § 7a usw Synopse [pdf, 150 KB]
B2 BNO § 6 Synopse (A3) [pdf, 106 KB]
B3 BNO Schutzobjekte Anhang II [pdf, 379 KB]
B4 BNO Standortplan Anhang IV  [pdf, 449 KB]
B5 BAD13 Liste_Mehrwertabgabe [pdf, 82 KB]
B6 Änderungsplan_GR [pdf, 1.8 MB]
B7 Änderungsplan [pdf, 2.6 MB]
B8 BAD13_Erschliessung [pdf, 9.9 MB]
B9 Planungsbericht [pdf, 6.4 MB]

Kontakt

STADT BADEN
Stadtentwicklung
Rathausgasse 5, 5400 Baden
Telefon +41 56 200 83 90
stadtentwicklungNULL@baden.ch