Bewilligung Gewerbe und Wirtschaft
Wirtetätigkeit
Aufnahme der Wirtetätigkeit
Gastgewerbe und Spirituosen online melden
befristete Wirtetätigkeit / Leitfaden für Festveranstalter / Überwirtung
- Leitfaden für die Organisation von Veranstaltungen [pdf, 227.85 KB
- Befristete Wirtetätigkeit Gastgewerbe (ohne Spirituosen nicht kostenpflichtig) online melden
- Befristete Wirtetätigkeit Gastgewerbe (mit Spirituosen kostenpflichtig, mit Kredit-/Debitkarte (Twint)) online bestellen
- Bewilligung Hinausschiebung/Aufhebung Schliessstunde öffentliche Veranstaltung, mit Kredit-/Debitkarte (Twint) online bestellen
- Bewilligung Hinausschiebung/Aufhebung Schliessstunde geschlossene Veranstaltung, , mit Kredit-/Debitkarte (Twint) online bestellen
- Schall- und Laserverordnung online melden
Weitere Informationen: Veranstaltungsmanagement
Betriebsaufsicht
Wer in der Gemeinde ein Geschäftslokal vermietet, ein Geschäft eröffnet oder betreibt, hat innert zehn Tagen nach Bezug des Geschäftslokals die Betriebsaufsicht der Stadtpolizei zu verständigen. Wir bitten die Meldepflichtigen um vollständige Angaben, damit Rückfragen oder Vorladungen unterbleiben können. Ihre Gewerbepolizei gibt bei Unklarheiten gerne Auskunft.
Bewilligungen für ausserordentliche Ladenöffnungszeiten während der Nacht und an Sonn- und Feiertagen werden vom Amt für Wirtschaft und Arbeit erteilt. www.ag.ch
Lebensmittelkontrolle
Die Lebensmittelkontrolle ist im eidgenössischen Lebensmittelgesetz geregelt; die Kantone sind die zuständigen Vollzugsorgane.
Departement Gesundheit und Soziales
DGS Amt für Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle
Obere Vorstadt 14, 5000 Aarau
Tel. +41 62 835 30 20
Fax: +41 62 835 30 49
lebensmittelkontrolleNULL@ag.ch
www.ag.ch