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Prämienverbilligung Krankenkasse

Alljährliche Prämienverbilligung Krankenkasse

Leben Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung für Ihre obligatorische Krankenkasse. Die Prämienverbilligung wird von der Sozialversicherung Aargau (SVA) in einem Onlineverfahren durchgeführt. Auch dieses Jahr stellt die SVA Aargau den potenziell anspruchsberechtigten Personen automatisch im Herbst einen Code für die Anmeldung zur Prämienverbilligung im nächsten Jahr zu. Potentiell anspruchsberechtigte Personen werden aufgrund der letzten definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau ermittelt.

Wichtig:

Der Hauptversand des Codes wird von der SVA Aargau bekannt gegeben. Jeder Haushalt der Stadt wird durch Flyer informiert. Der Antrag ist innert 6 Wochen nach Erhalt des Codes unter www.sva-ag.ch/pv-online zu stellen. Für die Antragsstellung benötigen Sie Ihre Personendaten und Ihre AHV-Nummer. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, hilft Ihnen Ihre Gemeindezweigstelle SVA bei der Antragsstellung. Personen die keinen Code erhalten, können sich auf der Website www.sva-ag.ch/pv informieren, ab wann sie einen Code bestellen können. Die Bestellmaske wird erst nach dem Versand vom Code aufgeschaltet.
Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember dieses Jahres ab. Danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung für das nächste Jahr mehr stellen.

Meldung von Veränderungen:  

  • Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seit dem massgebenden Steuerjahr, melden Sie mit dem Änderungsantrag der SVA Aargau.
  • Eine Meldepflicht besteht bei einer Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Situation.
  • Im Anspruchsjahr zugezogenen Personen aus einem anderen Kanton oder dem Ausland müssen den Antrag auf Prämienverbilligung im ausserordentlichen Verfahren stellen. Hierfür wird der Änderungsantrag ausgefüllt, gedruckt und mit den aktuellen Einkommens- und Vermögensbelegen der SVA Aargau gesendet.

Änderungsantrag: www.sva-ag.ch/praemienverbilligung-pv/meldung-von-persoenlichen-und-finanziellen-veraenderungen

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter www.sva-ag.ch/pv.

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie noch Unterstützung? Die SVA Aargau und die Gemeindezweigstellen helfen Ihnen gerne weiter

SVA Aargau, Tel. +41 62 836 82 97 oder ipvNULL@sva-ag.ch

SOZ- Logo SOZ-i - Beratung über Mittag - Das Angebot der Sozialen Dienste Stadt Baden – Das Beratungsangebot der Regionalen Sozialdienste Baden für Bewohnerinnen und Bewohner von Baden, Bergdietikon und Birmenstorf.

Jeden Freitag von 12 bis 14 Uhr.

Grit Joswiak
Tel. direkt +41 56 200 82 13,

STADT BADEN, Regionaler Sozialdienst Baden
Im Graben 2, 5400 Baden AG

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