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Strahlenschutz

Für die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt im Falle einer Gefährdung durch ionisierende Strahlen ist der Bund zuständig. Notfallszenarien werden im Auftrag des Bundes zusammen mit den Kantonen laufend überprüft.

Bei Katastrophen und Notlagen in der Region übernimmt das Regionale Führungsorgan RFO - in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat - die Koordination der Massnahmen. RFO

 

 

 

 

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